Das Einleiten eines Strafverfahrens hat für Opfer extreme psychische Belastungen zur Folge, ganz besonders gilt dies nach Offenlegung von Misshandlungen und sexuellem Missbrauch. Ziel der Prozessbegleitung ist es, diese Belastungen weitgehend zu reduzieren, um erneute Traumatisierungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Prozessbegleitung beginnt bestenfalls vor der Anzeige, kann aber auch später beginnen und umfasst die Begleitung während des gesamten strafrechtlichen Verfahrens.
Psychosoziale Prozessbegleitung:
- Informationen über rechtliche Schritte, deren Möglichkeiten und Folgen
- Beratung, wie Sie persönlich mit Ihren häufig widersprüchlichen Gefühlen und der großen Belastung umgehen können
- Beratung vor, während und nach der möglichen Anzeige
- Unterstützung Ihres Kindes durch erfahrene Sozialarbeiter:innen, Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen
Juristische Prozessbegleitung:
- Juristische Beratung
- Kostenlose Rechtsvertretung durch eine:n Anwält:in
Anspruch auf Prozessbegleitung haben:
- Kinder und Jugendliche, welche Opfer einer Straftat von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt geworden sind,
- ebenso Personen, die Opfer gefährlicher Drohungen wurden,
- Personen, die durch eine Straftat einen Angehörigen verloren haben.
- Kinder und Jugendliche die Zeugen famliärer Gewalt geworden sind.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Diese kann bei uns kostenlos in Anspruch genommen werden.