Die Kinderschutzbeauftragten sind zuständig für den internen Kinderschutz. In dieser Funktion
- Erstellen und implementieren sie das Schutzkonzept und entwickeln es weiter
- Fungieren sie als Ansprechpartner:innen für Kinder, Jugendliche, Bezugs- und Helfersysteme; wie auch für Mitarbeiter:innen betreffend aller Anliegen des internen Kinderschutz (Verdacht, Beschwerde)
- Jedes Kinderschutzzentrum hat mindestens eine/n Kinderschutzbeauftragte/n